
{"id":3602,"date":"2021-12-15T10:24:33","date_gmt":"2021-12-15T10:24:33","guid":{"rendered":"https:\/\/mamotec-online.de\/agb\/"},"modified":"2023-03-01T16:56:17","modified_gmt":"2023-03-01T16:56:17","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mamotec-online.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row wrap_container=&#8221;yes&#8221; el_class=&#8221;m-b-xl&#8221;][vc_column el_class=&#8221;info-box-small&#8221;][vc_empty_space][vc_custom_heading text=&#8221;Mamotec GmbH<br \/>\nLieferbedingungen fu\u0308r Einbaumotoren, Komponenten und Teile&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221; skin=&#8221;dark&#8221;][vc_column_text]Stand November 2022<\/p>\n<p>Nachstehende Lieferbedingungen gelten fu\u0308r die Angebote und Verk\u00e4ufe von Einbaumotoren (= Motoren), Komponenten und Teile (in der Erstausru\u0308stung, keine Ersatzteile) von Mamotec GmbH (nachfolgend MAMOTEC oder Verk\u00e4ufer genannt) an den K\u00e4ufer, sofern der K\u00e4ufer ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu\u0308bung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtlich es Sonderverm\u00f6gen ist.<br \/>\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers, die mit den vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind fu\u0308r den Verk\u00e4ufer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Verk\u00e4ufer ihrem Inhalt nicht ausdru\u0308cklich widersprochen hat.<\/p>\n<p><strong>I. Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n1. Alle Angebote sind freibleibend soweit nicht ausdru\u0308cklich etwas anderes in dem Angebot zugesagt ist. Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung grunds\u00e4tzlich gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best\u00e4tigt oder die Lieferung ausfu\u0308hrt. Die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ist die ma\u00dfgebliche Grundlage des Vertrages. Alle Vereinbarungen, mu\u0308ndliche Nebenabreden und Vertrags\u00e4nderungen haben nur dann Gu\u0308ltigkeit, wenn sie vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt wurden. Zur Wahrung der Schriftform genu\u0308gen z.B. FaksimiIe-Unterschriften, \u00dcbermittlungen mit Telefax, \u00dcbermittlung eingescannt er Originalunterlagen sowie eine formale<br \/>\nBestellung per E -Mail. Eine \u00dcbermittlung nur per E-Mail genu\u0308gt der Schriftform nicht.<br \/>\n2. Technische Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdru\u0308cklich erkl\u00e4rt wird. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen hat MAMOTEC Eigentums- und Urheberrecht, sie du\u0308rfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen zuru\u0308ck zusenden.<br \/>\n3. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Vertrag bedu\u0308rfen der schriftlichen Zustimmung der MAMOTEC.<br \/>\n4. Trittt der K\u00e4ufer durch schriftliche Anzeige vom Auftrag zuru\u0308ck, ist die MAMOTEC berechtigt, 25% des Auftragswertes als Schadensersatz zu fordern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Lieferumfang<\/strong><br \/>\n1. Fu\u0308r den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der MAMOTEC ma\u00dfgebend . Vom K\u00e4ufer sind die jeweils gu\u0308ltigen MAMOTEC-Einbaurichtlinien zu beachten.<br \/>\n2. Fu\u0308r elektrotechnisches Material gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker.<br \/>\n3. Bei Verwendung des Kaufgegenstandes au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland richtet sich der Lieferumfang fu\u0308r Arbeits &#8211; und Umweltschutzvorrichtungen nach der getroffenen Vereinbarung. Fu\u0308r die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften fu\u0308r den Export des Kaufgegenstandes und\/ oder am Ort der Verwendung ist der K\u00e4ufer verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.<br \/>\n4. Werden handelsu\u0308bliche Klauseln u\u0308ber die Art der Lieferung vereinbart, so gelten fu\u0308r die Auslegung die Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.<br \/>\n5. Alle \u00f6ffentlichen Abgaben (Steuern, Gebu\u0308hren, Z\u00f6lle usw.) die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallen, werden vom K\u00e4ufer getragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. Preise<\/strong><br \/>\n1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich, wenn nichts anderes vereinbart, ab Werk einschlie\u00dflich Verladung, ohne Verpackung, Skonto und sonstige Nachl\u00e4sse. Vereinbarte Nebenleistungen, wie Verpackung, Fracht oder Einbau am Aufstellort<br \/>\n(Montage) und Inbetriebsetzung werden zus\u00e4tzlich berechnet.<br \/>\n2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Netto-Preise ohne Umsatzsteuer, Verkaufsteuer, Mehrwertsteuer oder vergleichbare Steuern (nachfolgend \u201eUmsatzsteuer oder vergleichbare Steuern\u201c). Die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern werden zus\u00e4tzlich zu den Netto-Preisen berechnet, es sei denn, der K\u00e4ufer schuldet die Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern von Gesetzes wegen und das Reverse-Charge-Verfahren oder ein vergleichbarer Mechanismus ist anzuwenden.<br \/>\nDer K\u00e4ufer wird den Verk\u00e4ufer nach besten Kr\u00e4ften bei der Erlangung einer Steuerbefreiung oder Anwendbarkeit ein es Nullsteuersatzes fu\u0308r die Lieferungen unterstu\u0308tzen. Der K\u00e4ufer wird dem Verk\u00e4ufer innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Verk\u00e4ufer alle in diesem Zusammen hang angeforderten Dokumente u\u0308bermitteln (z. B. Befreiungszertifikate fu\u0308r Lieferungen, Verbringungsnachweis fu\u0308r EU- interne Lieferungen oder Ausfuhrnachweise fu\u0308r Exporte). Soweit dem Verk\u00e4ufer eine Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer oder vergleich baren Steuern entsteht, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Absatz seitens des K\u00e4ufers resultiert, hat der K\u00e4ufer diese Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern dem Verk\u00e4ufer zu erstatten.<br \/>\nSollte die Vergu\u0308tung einer gesetzlichen Quellensteuer unterliegen, darf der K\u00e4ufer die Quellensteuer nur in H\u00f6he des nach dem nationalen Recht im Ans\u00e4ssigkeitsstaat des K\u00e4ufers zul\u00e4ssigen Betrages einbehalten und diese an die Finanzbeh\u00f6rde im Namen vom Verk\u00e4ufer abfu\u0308hren. Existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Ans\u00e4ssigkeitsstaat des K\u00e4ufers, darf der K\u00e4ufer nur den nach dem anwendbaren DBA vorgegebenen maximalen Quellensteuerbetrag von den Zahlungen an den Verk\u00e4ufereinbehalten, soweit die Voraussetzungen fu\u0308r eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) vorliegen.<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer ist fu\u0308r die Erfu\u0308llung der formalen Voraussetzungen fu\u0308r eine Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) verantwortlich. Alle notwendigen Antr\u00e4ge und Ans\u00e4ssigkeitsbescheinigungen mu\u0308ssen vom Verk\u00e4ufer erstellt und beschafft werden.<br \/>\nDer K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Verk\u00e4ufer bei der Erlangung der Quellensteuerreduktion (ggf. auf Null) nach besten Kr\u00e4ften zu unterstu\u0308tzen. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, unaufgefordert und unverzu\u0308glich einen offiziellen Nachweis u\u0308ber die auf Rechnung der MAMOTEC abgefu\u0308hrte Steuer der MAMOTEC vorzulegen.<br \/>\n3. Wird bei umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen von Kaufgegenst\u00e4nden eine Anzahlung vereinbart und eine Anzahlungsrechnung erstellt, dann ist die auf die Anzahlung f\u00e4llige Mehrwertsteuer mit zu bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\n1. Der Kaufpreis und die Preise fu\u0308r Nebenleistungen sind ohne Abzug frei Bankverbindung der MAMOTEC zu den vereinbarten Terminen zu leisten. Die Zahlung des Kaufpreis es und des Preises fu\u0308r ggf. Nebenleistungen haben gem\u00e4\u00df den getroffenen Vereinbarungen spesenfrei auf das von MAMOTEC genannte Konto zu erfolgen.<br \/>\nDie vorgenannten Zahlungen sind zwingend von einem dem K\u00e4ufer geh\u00f6renden Bankkonto zu leisten. Ausgenommen davon sind:<br \/>\na. Barzahlungen bis zu einem Wert unter 2.000 Euro,<br \/>\nb. Zahlungen durch einen Dritten, soweit dies vorabschriftlich mit MAMOTEC vereinbart worden ist (bspw. bei Cash-Pooling, Leasing oder Finanzierungen).<br \/>\n2. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld &#8211; ohne Ru\u0308cksicht auf die F\u00e4lligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn<br \/>\na) der K\u00e4ufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1\/10 des Kaufpreis es betr\u00e4gt.<br \/>\nb) der K\u00e4ufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlung einstellt, oder u\u0308ber sein Verm\u00f6gen das Insolvenzverfahren beantragt ist.<br \/>\n3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.<br \/>\n4. Gegen die Anspru\u0308che der MAMOTEC kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis.<br \/>\nEin Zuru\u0308ckbehaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es auf den Anspru\u0308chen aus dem Kaufvertrag beruht.<br \/>\n5. Kommt der K\u00e4ufer mit Zahlungen bei Vereinbarung von Teilzahlungen, mit zwei aufeinander folgenden Raten &#8211; in Verzug, so kann MAMOTEC unbeschadet ihrer Rechte aus Abschnitt VII. Ziffer 4 dem K\u00e4ufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erkl\u00e4rung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Erfu\u0308llung des<br \/>\nVertrages durch den K\u00e4ufer ablehne.<br \/>\nNach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist MAMOTEC berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfu\u0308llung zu verlangen.<br \/>\n6. Bei Zahlungsverzug ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9%Punkten u\u0308ber dem Hauptrefinanzierungssatz der EZB (www.bundesbank.de) zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch MAMOTEC setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen denVertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der K\u00e4ufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer<br \/>\nAnzahlung erfu\u0308llt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit so lange, bis die vorgenannten Voraussetzungen erfu\u0308llt sind. Dies gilt nicht, soweit MAMOTEC die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Bei Lieferung einschlie\u00dflich Montage ist die Lieferzeit eingehalten, sobald der Kaufgegenstand innerhalb der Lieferzeit zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist oder wenn eine Inbetriebsetzung nicht in<br \/>\nFrage kommt, mit Beendigung der Montage. Werden nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferzeit erneut zu vereinbaren.<br \/>\n2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.<br \/>\n3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Kaufgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der MAMOTEC verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist (au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung) der Abnahmetermin ma\u00dfgebend , hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<br \/>\n4. Der K\u00e4ufer kann acht Wochen nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug . Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 2% des vereinbarten Kaufpreises desjenigen Teils der Gesamtlieferung, das wegen der Verz\u00f6gerung nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich benutzt werden kann. Die hiernach von<br \/>\nMAMOTEC zu zahlende Entsch\u00e4digung ist bei der endgu\u0308ltigen Abrechnung auszugleichen.<br \/>\n5. Will der K\u00e4ufer daru\u0308ber hinaus vom Vertrag zuru\u0308cktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der 8-Wochen-Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 4 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.<br \/>\nSchadenersatzanspru\u0308che bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit sind aus geschlossen.<br \/>\nWird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<br \/>\n6. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlu\u0308sse dieses Abschnitts gelten nicht fu\u0308r Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfu\u0308llungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<br \/>\n7. Bei h\u00f6herer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie zum Beispiel Aufruhr, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Lieferverz\u00f6gerung der Unterlieferanten, Ausschuss, Transportsperre oder -behinderung, tritt der Lieferverzug nicht ein. In derartigen F\u00e4llen verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist oder der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum der Dauer der h\u00f6heren Gewalt.<br \/>\nDerartige F\u00e4lle berechtigen beide Parteien, 12 Monate nach \u00dcberschreitung der vertraglich vereinbarten Lieferfrist oder des vertraglich vereinbarten Liefertermins, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wenn der Partei, welche von dem Ru\u0308cktrittsrecht Gebrauch macht, die Erfu\u0308llung des Vertrages unzumutbar geworden ist.<br \/>\n8. Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfang es seitens der MAMOTEC bleiben w\u00e4hrend der Lieferfrist vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen fu\u0308r den K\u00e4ufer zumutbar sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. Abnahme<\/strong><br \/>\n1. Der K\u00e4ufer hat das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu pru\u0308fen. Auf das Pru\u0308fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Pru\u0308fung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Kaufgegenstand gilt dann mit der Ablieferung an den K\u00e4ufer oder seinen Beauftragten als u\u0308bernommen und ordnungsgem\u00e4\u00df geliefert.<br \/>\n2. Bleibt der K\u00e4ufer nach Anzeige der Versandbereitschaft mit der \u00dcbernahme des Kaufgegenstandes oder der Erstellung der Versandvorschrift oder der Erfu\u0308llung der Zahlungsvereinbarungen oder der Stellung der vereinbarten Sicherheit l\u00e4nger als 14 Tage im Ru\u0308ckstand, so ist der Verk\u00e4ufer nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom<br \/>\nVertrag zuru\u0308ckzutreten und 25% des Kaufpreises als Schadensersatz zu fordern.<br \/>\nDer Schadenersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder u\u0308berhaupt kein Schaden entstanden ist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der K\u00e4ufer die Abnahme ernsthaft und endgu\u0308ltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.<br \/>\n3. Macht der Verk\u00e4ufer von seinem Recht in Ziffer 2 keinen Gebrauch, so hat der Verk\u00e4ufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Befugnis, u\u0308ber den Kaufgegenstand frei zu verfu\u0308gen und an dessen Stelle in einer angemessenen Frist einen gleichartigen Kaufgegen- stand zu den Vertragsbedingungen zu liefern.<br \/>\n4. Der Kaufgegenstand wird grunds\u00e4tzlich nicht zuru\u0308ckgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der MAMOTEC aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen Eigentum der MAMOTEC. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen fu\u0308r alle Forderungen, die MAMOTEC gegen den K\u00e4ufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachtr\u00e4glich erwirkt.<br \/>\n2. Jede Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, sowie seine Verbindung mit fremden Sachen durch den K\u00e4ufer oder Dritte, erfolgt fu\u0308r MAMOTEC. An neu entstehenden Sachen steht MAMOTEC das Miteigentum entsprechend dem Wert des Kaufgegenstandes zu.<br \/>\n3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00df en Gesch\u00e4ftsbetriebes zu bearbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern; zur Sicherheit tritt er seine Forderungen aus dem Weiterverkauf des Kaufgegenstandes schon jetzt an MAMOTEC ab.<br \/>\nDer K\u00e4ufer ist zur Einziehung der Forderungen erm\u00e4chtigt. Die Bekanntgabe der Abtretung und die Einziehung der Forderung durch MAMOTEC bleiben vorbehalten. MAMOTEC verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Vorbehaltswaren die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % u\u0308bersteigt.<br \/>\n4. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise fu\u0308r Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zuru\u0308cktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen<br \/>\nBestimmungen entbehrlich. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des K\u00e4ufers , den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubeh\u00f6r durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich zu verwerten. Nach seiner Wahl ist der Verk\u00e4ufer auch berechtigt, den gew\u00f6hnlichen Wert des Kaufgegenstandes durch einen \u00f6ffentlich bestellten und vereidigten Sachverst\u00e4ndigen ermitteln zulassen. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten der Ru\u0308cknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gew\u00f6hnlichen Verkaufswertes. Sie sind h\u00f6her<br \/>\noder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer h\u00f6here Kosten nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass geringere oder u\u0308berhaupt keine Kosten entstanden sind. Kommt der K\u00e4ufer seinen Verbindlichkeiten nicht nach und macht der Verk\u00e4ufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so kann in keinem Fall eingewendet werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes des K\u00e4ufers dienen mu\u0308sse.<br \/>\n5. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndungen des Kaufgegenstandes hat der K\u00e4ufer der MAMOTEC sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzu\u0308glich auf den Eigentumsvorbehalt der MAMOTEC hinzuweisen.<br \/>\nDer K\u00e4ufer tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden mu\u0308ssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<br \/>\n6. Der K\u00e4ufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzu\u0308glich (abgesehen von Notf\u00e4llen) von MAMOTEC oder von einer fu\u0308r die Betreuung des Kaufgegenstandes von MAMOTEC anerkannten Werkstatt ausfu\u0308hren zu lassen. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der K\u00e4ufer den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Haftpflicht und Besch\u00e4digung zu versichern<br \/>\nund zwar mit der Ma\u00dfgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bis zur Restzahlung und in dieser H\u00f6he dem Verk\u00e4ufer zustehen. Die Versicherungspolice sowie Pr\u00e4mienquittungen sind dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen vorzu zeigen.<br \/>\n7. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, auf die in dieser Ziffer geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte mittels einer schriftlichen Erkl\u00e4rung gegenu\u0308ber dem K\u00e4ufer zu verzichten. Der K\u00e4ufer stimmt der Verzichtserkl\u00e4rung zu, in dem er die n\u00e4chste auf die Abgabe der Verzichtserkl\u00e4rung folgende durch ihn beauftragte Leistung und\/ oder WarenIieferung durch den Verk\u00e4ufer annimmt oder durch Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erkl\u00e4rung gegen u\u0308ber dem Verk\u00e4ufer.<br \/>\n8. L\u00e4sst das Recht eines Landes den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber vergleichbare Rechte vorzubehalten, so kann MAMOTEC alle Rechte dieser Art ausu\u0308ben. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf seine Kosten Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um diese Rechte an dem Kaufgegenstand wirksam werden zu lassen und aufrecht zu erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. Leistungen des K\u00e4ufers bei Montage<\/strong><br \/>\n1. Der K\u00e4ufer schafft auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen, die eine zu\u0308gige Montage durch MAMOTEC erm\u00f6glichen.<br \/>\n2. Auf Anforderung der MAMOTEC geh\u00f6rt hierzu ins besondere die Bereitstellung von Fach- und Hilfskr\u00e4ften, Ger\u00e4ten, Energie, Wasser sowie von Arbeits- und Betriebsmitteln; ferner die Vorbereitung aller Erd-, Fundament-, Bau- und Geru\u0308starbeiten. Die Zufahrten und der Montageplatz mu\u0308ssen in FIurh\u00f6he geebnet und fu\u0308r Fahrzeuge genu\u0308gend Tragf\u00e4higkeit und die Fundamente vollst\u00e4ndig trocken und abgebunden sein. Auf Wunsch der MAMOTEC stellt der K\u00e4ufer geeignete R\u00e4ume fu\u0308r Personal und Montageger\u00e4t zur Verfu\u0308gung .<br \/>\n3. Bei Montagen im Ausland werden alle Einreise -, Arbeits- und sonst erforderlichen Genehmigungen durch den K\u00e4ufer auf dessen Kosten beschafft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. Gefahru\u0308bergang<\/strong><br \/>\n1. Ist der K\u00e4ufer Unternehmer, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit der \u00dcbergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Spediteur, den<br \/>\nFrachtfu\u0308hrer oder der sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmten Person auf den K\u00e4ufer u\u0308ber. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn sich der K\u00e4ufer im Annahmeverzug befindet.<br \/>\n2. Bei Lieferung einschlie\u00dflich Montage geht die Gefahr u\u0308ber, sobald die Anlage zur ersten Inbetriebsetzung bereit ist, oder, wenn eine Inbetriebsetzung nicht infrage kommt, mit Beendigung der Montage.<br \/>\nWird nach Versendung ab Werk, jedoch vor dem Gefahru\u0308bergang, die Leistung der MAMOTEC durch h\u00f6here Gewalt, Krieg, Aufruhr, Sabotage oder andere unabwendbare von MAMOTEC nicht zu vertretende Umst\u00e4nde, besch\u00e4digt oder zerst\u00f6rt, so hat MAMOTEC Anspruch auf denjenigen Teil der Vergu\u0308tung, welcher der besch\u00e4digten oder zerst\u00f6rten Leistung entspricht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>X. Erfu\u0308llung<\/strong><br \/>\n1. Die Lieferung gilt als erfu\u0308llt wenn die Gefahr gem\u00e4\u00df Artikel IX. auf den K\u00e4ufer u\u0308bergeht.<br \/>\n2. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<br \/>\n3. Gelieferte Kaufgegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet der Rechte aus Artikel<br \/>\nXI. entgegenzunehmen.<br \/>\nXI. Haftung fu\u0308r Sachm\u00e4ngel<br \/>\n1. Im Falle eines Weiterverkaufs an den Endkunden (Vertragspartner des K\u00e4ufers) verj\u00e4hren die Anspru\u0308che in 12 Monaten ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer. Handelt es sich bei dem K\u00e4ufer um einen Privatkunden, verj\u00e4hren die Anspru\u0308che 24 Monate ab Lieferung des Kaufgegenstandes. In jedem Fall verj\u00e4hren die Anspru\u0308che jedoch sp\u00e4testens nach Ablauf von 24 Monaten nach Versand<br \/>\nan den K\u00e4ufer bzw. Meldung der Versandbereitschaft an den K\u00e4ufer.<br \/>\n2. Die Verj\u00e4hrungsverku\u0308rzung in Ziffer 1 Satz 1 gilt nicht fu\u0308r Sachm\u00e4ngelhaftungsanspru\u0308che bezu\u0308glich Sachm\u00e4ngel, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfu\u0308llungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<br \/>\n3. Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen fu\u0308r einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,<br \/>\ndie der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Kaufvertrages u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<br \/>\nDiese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom K\u00e4ufer fu\u0308r den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (aus genommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk\u00e4ufer nur fu\u0308r etwaige damit verbundene Nachteile des K\u00e4ufers, z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mien oder Zinsnachteile bis zur<br \/>\nSchadenregulierung durch die Versicherung.<br \/>\nAus geschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfu\u0308llungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers fu\u0308r von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nFu\u0308r die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.<br \/>\n4. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberu\u0308hrt.<br \/>\n5. Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durch gefu\u0308hrt werden, gilt folgendes:<br \/>\na. Anspru\u0308che wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer unverzu\u0308glich geltend zu machen. Bei mu\u0308ndlichen Anzeigen von Anspru\u0308chen ist dem K\u00e4ufer eine schriftliche Best\u00e4tigung u\u0308ber den Eingang der Anzeige auszuh\u00e4ndigen.<br \/>\nb. Wenn eine M\u00e4ngelbehebung durch MAMOTEC nicht zumutbar ist, kann mit Zustimmung der MAMOTEC eine fachgerechte M\u00e4ngelbeseitigung durch den K\u00e4ufer oder einen Dritten erfolgen. In diesem Fall ersetzt MAMOTEC die Kosten, die MAMOTEC bei eigener M\u00e4ngelbehebung gehabt h\u00e4tte.<br \/>\nc. Fu\u0308r die im Rahmen einer M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspru\u0308che auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.<br \/>\nd. Ersetzte Teile werden Eigentum von MAMOTEC.<br \/>\ne. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten tr\u00e4gt MAMOTEC (soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt) die Kosten des Ersatzstu\u0308ckes einschlie\u00dflich des Versandes sowie die angemessenen Kosten (Angemessenheit der Kosten ist insbesondere dann gegeben, wenn der Motor frei zug\u00e4nglich ist oder der Zugang mit einer ausreichend dimensionierten<br \/>\nWartungsklappe erm\u00f6glicht ist) dessen Aus- und Einbaus , ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, kommen die Kosten einer etwa erforderlichen Gestellung von Monteur und\/ oder Hilfskr\u00e4ften hinzu.<br \/>\nf. Zur Vornahme notwendiger Nachbesserungsarbeiten hat der K\u00e4ufer<br \/>\ni) die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren.<br \/>\nii) auf eigene Kosten, Ger\u00e4te und Betriebseinrichtungen zu stellen sowie Nebenarbeiten auszufu\u0308hren.<br \/>\niii) auf eigene Kosten die u\u0308ber den urspru\u0308nglichen Auftragsumfang hinausgehenden Arbeiten durchzufu\u0308hren.<br \/>\nMehrkosten fu\u0308r Arbeiten au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitszeit gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, wen n K\u00e4ufer diese veranlasst hat.<br \/>\n6. Die Verpflichtung zur Sachm\u00e4ngelbeseitigung bezieht sich nicht auf natu\u0308rliche Abnutzung und Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen; ferner nicht auf Sch\u00e4den infolge unsachgem\u00e4\u00dfer Lagerung, Behandlung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung, u\u0308berm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs- mittel, mangelhafter Bauarbeiten oder Fundamente, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflu\u0308sse.<br \/>\nDas gleiche gilt fu\u0308r sonstige nach dem Gefahru\u0308bergang liegende Umst\u00e4nde, die ohne Verschulden der MAMOTEC entstanden sind.<br \/>\n7. Die Verpflichtungen zur Beseitigung eines Sachmangels bestehen nicht, wenn Ursache des aufgetretenen Mangels ist, dass der K\u00e4ufer einen<br \/>\na. Fehler nicht unverzu\u0308glich schriftlich der MAMOTEC angezeigt hat, der Kaufgegenstand zuvor nicht gem\u00e4\u00df den Vorgaben des K\u00e4ufers instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der K\u00e4ufer dies erkennen musste oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die weder MAMOTEC Originalteile noch qualitativ gleichwertige Teile sind oder<br \/>\nb. der Kaufgegenstand in einer von MAMOTEC nicht genehmigten Weise ver\u00e4ndert worden ist oder<br \/>\nc. der K\u00e4ufer die Vorschriften u\u0308ber die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder der K\u00e4ufer die jeweils gu\u0308ltigen Einbaurichtlinien nicht eingehalten hat.<br \/>\n8. Rechtsm\u00e4ngel: Fu\u0308hrt die Benu\u0308tzung des Kaufgegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten in Deutschland, wird MAMOTEC auf ihre Kosten dem K\u00e4ufer grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Kaufgegenstand fu\u0308r den K\u00e4ufer in zumutbarer Weise modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.<br \/>\nIst dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der K\u00e4ufer zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der MAMOTEC ein Recht zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag zu. Daru\u0308ber hinaus wird MAMOTEC den K\u00e4ufer von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspru\u0308chen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.<br \/>\n9. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden M\u00e4ngelbeseitigungsanspru\u0308che nicht beru\u0308hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XII. Haftung fu\u0308r sonstige Sch\u00e4den<\/strong><br \/>\n1. Sonstige Anspru\u0308che des Kunden, die nicht in Abschnitt XI. Haftung fu\u0308r Sachm\u00e4ngel geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/>\n2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V abschlie\u00dfend geregelt. Fu\u0308r sonstige Schadensersatzanspru\u0308che gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt XI. Haftung fu\u0308r Sachm\u00e4ngel, Ziffer 2, 3 und 4 entsprechend .<br \/>\n3. Weiterfu\u0308hrende Haftungsanspru\u0308che des K\u00e4ufers durch Nutzungsausfall, Folgesch\u00e4den oder Ertragsminderungen sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XIII. Exportkontrolle<\/strong><br \/>\n1. Die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Kaufgegenstandes kann ganz oder teilweise den Sanktions-, Ausfuhr- sowie Wiederausfuhr Vorschriften (z. B. AWG, AWV, KrWaff-KontrG, DuaI-U se VO, EAR) sowie Verordnungen und Regelungen zu restriktiven Ma\u00dfnahmen in Bezug auf bestimmte L\u00e4nder, Personen und Regionen unterliegen.<br \/>\nMAMOTEC wird mit sofortiger Wirkung von der Verpflichtung zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Kaufgegenstandes befreit, falls MAMOTEC nicht oder nicht rechtzeitig die fu\u0308r die Ausfuhr oder Wiederausfuhr erforderlichen Genehmigungen erh\u00e4lt. MAMOTEC ist hierbei berechtigt, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zuru\u0308ck zu treten. Schadens- oder Aufwendungsersatzanspru\u0308che<br \/>\nstehen dem K\u00e4ufer in diesem Fall nicht zu.<br \/>\n2. MAMOTEC steht es daru\u0308ber hinaus jederzeit frei, die Erfu\u0308llung des Vertrags aus exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Gru\u0308nden zu verweigern sowie vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Schadens- oder Aufwendungsersatzanspru\u0308che stehen dem K\u00e4ufer in diesem Fall nicht zu.<br \/>\n3. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, bei der Nutzung, \u00dcbertragung, dem Verkauf, der Ausfuhr, der Wiederausfuhr und der Einfuhr des Kaufgegenstandes jederzeit alle anwendbaren Ausfuhr-, Wiederausfuhr und Einfuhrgesetze und -vorschriften einzuhalten. Ausnahmen hiervon bedu\u0308rfen einer vorherigen Pru\u0308fung und einer anschlie\u00dfenden schriftlichen Best\u00e4tigung durch MAMOTEC.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XIV. Softwarenutzung<\/strong><br \/>\nSoweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem K\u00e4ufer ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafu\u0308r bestimmten Kaufgegenstand u\u0308berlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der K\u00e4ufer darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang (\u00a7\u00a7 69a ff UrhG) vervielf\u00e4ltigen, u\u0308berarbeiten, u\u0308bersetzen oder von dem Objektcode in<br \/>\nden Quellcode umwandeln. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, Herstellerangaben (ins besondere Copyrightvermerke) nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdru\u0308ckliche Zustimmung von MAMOTEC zu ver\u00e4ndern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben bei<br \/>\nMAMOTEC bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XV. Erfu\u0308llungsort\/ geltendes Recht\/ Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfu\u0308llungsort ist das jeweilige Herstellwerk der MAMOTEC.<br \/>\n2. Der Kaufvertrag unterliegt ausschlie\u00dflich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze u\u0308ber den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen u\u0308ber bewegliche Sachen und u\u0308ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.<br \/>\n3. Gerichtsstand fu\u0308r beide Teile fu\u0308r s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtige und zuku\u0308nftige mittelbare und unmittelbare Anspru\u0308che aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, auch fu\u0308r Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess, ist Rastatt. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich vor, bei dem Wohnsitzgericht des K\u00e4ufers zu klagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XVI. Hinweise zum Datenschutz<\/strong><br \/>\nMAMOTEC erhebt und verarbeitet bzgl. der jeweiligen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge Daten vom K\u00e4ufer, die auch einen Personenbezug aufweisen. Entsprechende Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 EU &#8211; Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (Informationspflicht bei der Datenerhebung) k\u00f6nnen unter foIgen dem Link abgerufen werden: https:\/\/mamotec-online.de\/datenschutz\/<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XVII. Zustimmung des K\u00e4ufers zur Datenweitergabe an<\/strong><br \/>\nFinanzdienstleister<br \/>\nDer K\u00e4ufer stimmt zu, dass seine im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses erhobenen Daten (z. B. K\u00e4uferdaten, Kaufgegenstand, Preis, Zahlungsbedingungen etc.) im Falle der Durchfu\u0308hrung einer Refinanzierung von MAMOTEC an<br \/>\nFinanzdienstleister (z. B. Banken, Kreditversicherungen etc.) weitergegeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XVIII. Zustimmung Finanzdienstleister zu Installation von Features<\/strong><br \/>\nFinanzdienstleister werden ausdru\u0308cklich darauf hingewiesen, dass der Kaufgegenstand durch das Installieren von Funktionsparametern oder Softwarel\u00f6sungen (\u201eFeatures\u201c) und\/oder Updates fu\u0308r Features nach Abschluss des Kaufvertrages ver\u00e4ndert werden kann und stimmen solchen m\u00f6glichen Ver\u00e4nderungen des Kaufgegenstandes bereits mit Eintritt in den Kaufvertrag betreffend den Kaufgegenstand zu.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row wrap_container=&#8221;yes&#8221; el_class=&#8221;m-b-xl&#8221;][vc_column el_class=&#8221;info-box-small&#8221;][vc_empty_space][vc_custom_heading text=&#8221;Mamotec GmbH Lieferbedingungen fu\u0308r Einbaumotoren, Komponenten und Teile&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221; skin=&#8221;dark&#8221;][vc_column_text]Stand November 2022 Nachstehende Lieferbedingungen gelten fu\u0308r die Angebote und Verk\u00e4ufe von Einbaumotoren (= Motoren), Komponenten und Teile (in der Erstausru\u0308stung, keine Ersatzteile) von Mamotec GmbH (nachfolgend MAMOTEC oder Verk\u00e4ufer genannt) an den K\u00e4ufer, sofern der K\u00e4ufer ein Unternehmer, der bei Abschluss [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":6,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3602","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.6 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - mamotec<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/mamotec-online.de\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - mamotec\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"[vc_row wrap_container=&#8221;yes&#8221; 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